Höhere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass Rettungsgassen-Sünder künftig mit einer Strafe in Höhe von bis zu 320 Euro rechnen müssen. Auch ein einmonatiges Fahrverbot wird möglich. Damit erhöht sich das Strafmaß erheblich: Bisher mussten Pkw-Fahrer für das Nichtbilden einer Rettungsgasse lediglich 20 Euro zahlen.

Die Bundesregierung hatte den Antrag zur Erhöhung des Strafmaßes bereits im Juli 2017 eingebracht. Damals zog die Regierung diesen ersten Entwurf jedoch zurück, weil die Behinderung von Feuerwehrleuten und Rettungskräften laut Bundesverkehrsministerium noch schärfer geahndet werden sollte. Die Regierung hatte daraufhin einen neuen Entwurf mit höheren Bußgeld-Sätzen erstellt.

Die Mitglieder des Bundesrats stimmten heute Mittag mehrheitlich für diesen neuen Verordnungsvorschlag. Nach diesem Beschluss müssen Pkw-Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 Euro teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. Die Änderungen sollen zeitnah in Kraft treten.

“Die bisher geltenden 20 Euro für das Nichtbilden einer Rettungsgasse waren und sind völlig unverhältnismäßig, wenn man an die Folgen denkt. Es verstreicht regelmäßig wertvolle Zeit, die über Leben und Tod von Unfallopfern entscheidet”, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius vor der Abstimmung über die Bußgelderhöhung.

Quelle: Feuerwehrmagazin
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